Unsere Hygienevorschriften

Hygienevorschriften stehen überall im öffentlichen Leben an der Tagesordnung und sollen die Verbreitung von Krankheiten vorbeugen oder zumindest eindämmen. Somit wird nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter:innen, sondern auch der Allgemeinheit gefördert. Gerade in der Gastronomie und dort, wo Lebensmittel im Spiel sind, sind entsprechende Vorschriften und Maßnahmen von großer Bedeutung und Interesse der Kund:innen/ Verbraucher:innen.

Auch in (wirtschaftlichen) Betrieben oder Geschäften ist die Einhaltung von Verordnungen von Vorteil für alle Beteiligten. Orte, die täglich von vielen Menschen frequentiert werden, bergen ein hohes Risiko der Ansteckungsgefahr. Die Coronapandemie hat deutlich gezeigt, wie schnell sich Infektionskrankheiten ausweiten und welch‘ simplen Maßnahmen diese ausbremsen können.

Dabei ist wohl jeder schon einmal der sogenannten AHA-Formel über den Weg gelaufen, die in der Öffentlichkeit häufig auf Plakaten zu lesen ist. Mit prägnanten Formeln wie diesen soll erreicht werden, dass Hygienevorschriften im Sinn bleiben.

Beachten Sie die AHA-Formel:

Hygienevorschriften – bitte 1,5 m Abstand halten

Abstand halten:
Achten Sie auf einen Mindestabstand von mindestens 1.5 Meter zu anderen Personen

Hygienevorschriften - Hustetikette

Hygiene beachten:
Befolgen Sie die Hygieneregeln – Niesen und Husten in die Armbeuge – Händewaschen

Hygienevorschriften - Mundschutz

Alltagsmasken:
Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz

Verhalten im Büro:

Besucher:

  • Treffen Sie Absprachen möglichst per E-Mail oder Telefon
  • Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz
  • Füllen Sie vor Betreten des Büros die Liste im Flur aus
  • Desinfizieren/Waschen Sie sich die Hände
  • Verzichten Sie auf Berührungen wie z. B. Begrüßung durch Händeschütteln

Mitarbeiter:

  • Organisieren Sie Ihre Arbeitsabläufe so, dass Sie möglichst wenig direkten Kontakt zu Ihren Kolleginnen und Kollegen haben, auch in den Pausen.
  • Teilen Sie Arbeitsplätze oder Gegenstände (z. B. Tastaturen, Werkzeuge) möglichst nicht mit anderen Personen.
  • Reinigen Sie Ihren Arbeitsplatz gründlich und insbesondere beim Verlassen oder bei Dienstantritt.
  • Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten möglichst allein (z. B. im Büro) ein.
  • Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind, und kurieren Sie sich aus!

Gute Hygienepraxis hat einen hohen Stellenwert im Alltag. Nicht nur zu Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit und auf der Arbeit sollte der Gesundheit und dem Wohlbefinden wegen stetig darauf geachtet werden. Gerade im Büro ist man mit anderen Aufgaben beschäftigt, sodass gründliche Reinigung von externen Fachkräften übernommen wird, damit die Aufmerksamkeit bei dem Kerngeschäft bleibt.

Bei der professionellen Reinigung werden nicht nur sämtliche Oberflächen, sondern auf Wunsch auch die Sanitärbereiche gesäubert. Höchste Anforderungen werden im Zuge der Unterhaltsreinigung, nicht nur in Büros, sondern auch in Arztpraxen erfüllt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle unsere Leistungen und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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Hygieneregeln im Detail:

A

Sowohl draußen an der frischen Luft, sei es im Park oder auf dem Weg nach Hause, oder aber in (geschlossenen) Innenräumen sollte immer genügend Abstand zu anderen Menschen gehalten und nicht unnötig nah an sie herangetreten werden. Da es sich bei dem Coronavirus, aber auch bei vielen anderen Krankheiten um eine Tröpfcheninfektion handelt, die über die Luft übertragen werden können, wird so die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung gesenkt. Allein beim Sprechen fliegen Tröpfchen circa einen Meter, bei Husten und Niesen erhöht sich die Distanz.

H

Hygienemaßnahmen, hauptsächlich zur Händehygiene, sind mindestens genauso wichtig, da Hände als gefährlicher Übertragungsweg gelten. Für private Haushalte ist das gründliche Händewaschen mit Seife ausreichend, was die Anzahl der Keime erheblich senkt. Diese und andere Bakterien werden mit Seife zwar nicht abgetötet, sondern von der Hautschicht abgelöst und mit dem Wasser weggespült.

Es spielt dabei keine Rolle, ob das Wasser warm oder kalt ist – entscheidend ist die Seife und die Sorgfalt, welche erst mit einer Dauer von mindestens 20 Sekunden erreicht wird. Mit der Zeit kann häufiges Händewaschen allerdings die Haut austrocknen, Hautfette ebenfalls abgespült werden. In diesem Fall erweist sich Desinfektion als vorteilhaft, da die Hautbarrierefunktion nicht so stark geschädigt wird.

Etwa 3 ml Desinfektionsmittel werden auf die trockenen Handflächen gegeben und rund 30 Sekunden lang eingerieben. Sowohl innen als auch außen liegende Flächen und ferner Fingerkuppen, Daumen, Nagelfalze und Handgelenke sollten von der Flüssigkeit oder dem Gel bedeckt werden. Daran anknüpfend wird die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit für eine optimale Keimreduktion berücksichtigt.

Eine Kombination von beidem – Händewaschen und Desinfizieren – ist nicht wirklich ratsam, da die Haut auf Dauer große Schäden davontragen kann. Wenn die Hände häufig gereinigt werden, sollte die Pflege nicht zu kurz kommen. Gerade in der kalten Jahreszeit leiden die Hände stärker und neigen schneller dazu, trocken und rau zu werden.

Zum einen wird bei Bedarf täglich mehrmaliges Eincremen empfohlen, zum anderen kann beim Waschen die Wassertemperatur runtergedreht werden, da heißes oder warmes Wasser die Haut schneller zum Austrocknen bringt. Kaltes Wasser reinigt nicht weniger zuverlässig, sondern genauso gut ohne das Hautfett in dem Ausmaß zu lösen, wie es bei warmem Wasser der Fall ist.

Wichtiger bals die Temperatur ist und bleibt jedoch die Dauer und Sorgfalt. Im Anschluss sollten die Hände auch vollständig getrocknet werden, da sich Mikroorganismen in feuchten Milieus wohler fühlen. Die Reibung mit dem Hand- oder Papiertuch kann ebenfalls dazu beitragen, Keime von den Handflächen zu lösen.

A

Der Mund-Nasen-Schutz ist auch für die meisten schon lange ein fester Bestandteil des Alltags. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eine für alle vorgeschriebene Hygienevorschrift. Nur wer über ein ärztliches Attest verfügt, ist von der Maskenpflicht befreit.

Es gibt allerdings auch viele, die sie freiwillig tragen – etwa im Supermarkt, in der Apotheke oder an Orten, an denen sich viele Menschen in unmittelbarer Nähe zueinander aufhalten. Wenn das Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist, sollte auf eine medizinische Maske zurückgegriffen und trotzdem, soweit möglich Abstand gewahrt werden.

Der Einsatz und das korrekte Tragen der Maske hält Krankheitserreger zurück und senkt das Risiko einer Infektion erheblich. Dabei werden mit der Maske überwiegend die Mitmenschen, aber trotzdem auch der Träger selbst geschützt.

Der Schutz ist dann gegeben, wenn der Mund-Nasen-Schutz auch wirklich über Mund und Nase liegt und dicht an Nasenflügeln und Wange sitzt. Das regelmäßige Wechseln der Maske ist auch nicht zu unterschätzen, da sie über die Zeit und insbesondere bei Durchfeuchtung an Wirkung verlieren kann.

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Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich:

In der Gastronomie, wo Lebensmittel im Umlauf sind, hat die Hygiene einen sehr hohen Stellenwert, da sie direkten Einfluss auf die Gesundheit der Kund:innen haben kann. 2004 wurden die bis dahin geltenden nationalen Gesetze von neuen EU-Verordnungen (auch Hygienepaket genannt) abgelöst. Diese wurden anschließend durch die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und durch eine Verordnung für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV) ergänzt.

In entsprechenden Einrichtungen sollen im Rahmen eines HACCP-Konzepts regelmäßig Kontrollen und Maßnahmen durchgeführt werden, die Risiken frühzeitig erkennen und vorbeugen können. HACCP steht dabei für Hazard Analysis Critical Control Points und verfolgt das Ziel, die Gefahren, die im Umgang mit Lebensmitteln entstehen könnten, zu eliminieren.

Inhalt des HACCP-Verfahrens sind unter anderem Regelungen für die Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln in der Küche, aber davon abgesehen auch für die angemessene und wirksame Reinigung von Oberflächen und der Mitarbeiter:innen selbst. Das Personal in gastronomischen Betrieben muss regelmäßig Schulungen durchlaufen, um die Fach- und Sachkenntnis zu festigen.

Das Thema Hygiene im Gesundheitswesen

Neben der Körper- und Lebensmittelhygiene ist die Praxis- und Krankenhaushygiene von höchster Relevanz. Die Arbeit mit Patienten erfordert neben sozialen und fachlichen Aspekten vorwiegend hygienische Sauberkeit. Für Ärzte, Pflegefachkräften und Co. gibt es wohl aus gutem Grund die strengsten Hygienevorschriften. In Krankenhäusern ist die Verbreitung von Viren, Bakterien und Pilzen alles andere als wünschenswert.

Da ältere Menschen oder auch junge Menschen mit geschwächtem Immunsystem Krankheitserreger nicht so gut abwehren können, sind sie anfälliger für Infektionen.  Um nicht nur die Pflegebedürftigen, sondern auch die Pflegekräfte vor einer Ansteckung zu schützen, sollten die Vorschriften nicht vernachlässigt und keineswegs außer Acht gelassen werden.

Verhalten im Büro:

Selbst in Betrieben, die keinen direkten Zusammenhang zu Lebensmitteln oder dem Gesundheitssektor aufweisen, ist die Einhaltung von Hygienevorschriften ein wichtiger Faktor für die Eindämmung von Krankheiten. Demnach spielt die Händedesinfektion eine große Rolle und sollte für jeden selbstverständlich sein.

Vorschriften zur Betriebshygiene sind im Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung niedergeschrieben. Jeweilige Paragrafen richten sich an die Arbeitgeber, da diese Räumlichkeiten zur Durchführung von Hygienemaßnahmen, wie auch Seife und Handtücher zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus liegt die Hygiene des Trinkwassers in ihrer Verantwortung, sofern eine Trinkwasseranlage betrieben wird.

Je nach Branche und Unternehmen kommen Kund:innen oder Geschäftspartner:innen in den Betrieb für Beratungsgespräche oder Meetings. Sowohl betriebsinterne Mitarbeiter:innen als auch eben genannte Parteien von außerhalb sollten auf etwaige Hygienevorschriften und Richtlinien achten und sich daran halten, um mögliche Gefahren einzudämmen.